Regulatorik & Compliance

CashXChain agiert ausschließlich als Anbieter technischer Infrastruktur unter einem strikten Zero-Custody-Modell ohne Verfügungsgewalt über Nutzergelder. Sämtliche regulierten Finanzaktivitäten — einschließlich Verwahrung, Ausführung, Geldwäscheprävention und Travel-Rule-Verpflichtungen — werden ausschließlich durch lizenzierte Partner erbracht. Unter den einschlägigen EU-Regulierungsrahmen (MiCA, PSD2, AMLD6 sowie der EU-Geldtransferverordnung) ist CashXChain damit außerhalb des Anwendungsbereichs einer Einstufung als Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) positioniert, solange die technische und vertragliche Struktur die strikte Trennung zwischen Anweisung und Ausführung weiterhin durchsetzt.

1. Regulatorische Positionierung

Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) ist ausschließlich ein Anbieter technischer Infrastruktur. Sie ist weder Bank, Kreditinstitut, lizenziertes Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut, Wertpapierdienstleister, Anlagevermittler noch Finanz- oder Anlageberater und unterliegt keiner entsprechenden Regulierung nach PSD2, MiCAR, KWG, ZAG oder anderen finanzdienstleistungsrechtlichen Vorschriften.

CashXChain hält, transferiert oder verwahrt keine Gelder und erbringt keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Sämtliche regulierten Zahlungsdienste, Krypto-Asset-Konvertierungen, Fiat-On-/Off-Ramps, Verwahrung und Abwicklung werden ausschließlich durch lizenzierte und regulierte Partnerinstitute im eigenen Namen und unter deren eigener Zulassung erbracht. Die Nutzung der CashXChain-Plattform begründet kein Finanzdienstleistungsverhältnis mit der CashXChain UG oder der CashXChain Inc.

2. Betriebsmodell

CashXChain agiert als Software-as-a-Service-Orchestrierungsschicht (SaaS) über drei architektonische Ebenen:

  • Ebene 1 — Client Layer: Web- und Mobile-Benutzeroberflächen für Dashboards, Transaktionseingaben und KYB-Onboarding.
  • Ebene 2 — Instruction Layer: CashXChain-Backend, zuständig für die Aufbereitung von Transaktionsanweisungen, das Anhängen von Compliance-Metadaten und das Routing zu Partnern.
  • Ebene 3 — Execution Layer: Regulierte Partner, zuständig für Verwahrung, Autorisierung, Compliance-Prüfungen und Transaktionsausführung.

CashXChain hält keine privaten Schlüssel, verwahrt keine Fiat- oder Krypto-Vermögenswerte und führt keine Transaktionen aus oder autorisiert sie. Jegliche Geldflüsse erfolgen ausschließlich innerhalb der Infrastruktur lizenzierter Partner.

3. MiCA — Zero-Custody-Modell

Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) definiert in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 17 die „Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Werten für Kunden“ als regulierte Krypto-Asset-Dienstleistung. Der regulatorische Prüfmaßstab ist funktional und stützt sich auf die tatsächliche Kontroll- oder Verfügungsbefugnis über Nutzervermögenswerte. Die Architektur von CashXChain ist so konzipiert, dass sie außerhalb dieser Definition bleibt:

  • In CashXChain-Systemen werden keine privaten Schlüssel und keine Signaturmöglichkeiten vorgehalten.
  • CashXChain hält oder kontrolliert keine Fiat- oder Krypto-Vermögenswerte.
  • Jede Transaktionsausführung erfordert eine unabhängige Autorisierung durch den Partner.
  • CashXChain kann Transaktionen weder initiieren, einfrieren, umleiten noch rückgängig machen.

Der Removal-Test bestätigt diese Positionierung zusätzlich: Wird die Infrastruktur von CashXChain entfernt, bleiben Nutzergelder sicher und über die Partnersysteme zugänglich. Damit erfüllt CashXChain die funktionalen Kriterien für Verwahrung oder Verfügungsgewalt nach MiCA Artikel 3 Absatz 1 Nummer 17 nicht.

4. Partnerstruktur & regulatorische Zuordnung

CashXChain stützt sich auf regulierte Partner zur Erbringung aller Finanzdienstleistungen. Diese Partner treten als formale Anbieter der regulierten Tätigkeiten auf, einschließlich Verwahrung, Zahlungsausführung und Krypto-Asset-Transfers. Die regulatorischen Verantwortlichkeiten sind wie folgt verteilt:

Partner (Ebene 3)

  • Verwahrung von Fiat- und Krypto-Vermögenswerten.
  • Transaktionsausführung und Settlement.
  • AML/CFT-Compliance und Sanktionsscreening.
  • Travel-Rule-Compliance.

CashXChain (Ebene 2)

  • Aufbereitung von Transaktionsanweisungen.
  • Anhängen von Compliance-Metadaten.
  • Routing an geeignete Partner.
  • Datenaggregation und Reporting.

Diese Aufteilung wird durch vertragliche Vereinbarungen verstärkt, die Partner als regulierte Dienstleister festlegen, durch eine klare Haftungszuordnung für Verwahrung, Ausführung und Compliance sowie durch technische Durchsetzung, die ein Überschreiben oder Umgehen von Partnerentscheidungen ausschließt.

5. Travel Rule — EU-Geldtransferverordnung

Verordnung (EU) 2023/1113 (Geldtransferverordnung) erweitert die Travel-Rule-Verpflichtungen auf Krypto-Asset-Transfers. Die Artikel 14–16 verlangen, dass Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem Transfers zwischen Dienstleistern begleiten.

Die Partner sind verantwortlich für die Erhebung und Verifizierung von Travel-Rule-Daten, deren Übermittlung an Gegenparteien sowie für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.

CashXChain ist verantwortlich für die Strukturierung und Anhängung der erforderlichen Datenfelder in den Anweisungs-Payloads und für die Sicherstellung von Datenintegrität und Vollständigkeit. CashXChain verifiziert, übermittelt oder erzwingt die Travel-Rule-Compliance nicht eigenständig; sämtliche Verpflichtungen verbleiben bei den ausführenden Partnern.

6. AMLD6 — Geldwäscheprävention und KYB

Richtlinie (EU) 2018/1673 (AMLD6) begründet die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Geldwäschedelikte, einschließlich der Haftung juristischer Personen (Artikel 7) sowie der Beihilfe und Anstiftung (Artikel 6).

Die Partner sind verantwortlich für KYC-/KYB-Verifizierung und -Freigabe, Transaktionsmonitoring und Sanktionsscreening sowie für die Meldung verdächtiger Aktivitäten.

CashXChain beschränkt sich darauf, KYB-/KYC-Daten zu erfassen, zu strukturieren und an die Partner zu übermitteln. CashXChain nimmt keine regulierten AML-Funktionen wahr. Die Systeme sind so ausgelegt, dass sie die Umgehung von Partner-Compliance-Kontrollen nicht ermöglichen und dass alle Datenflüsse korrekt, vollständig und prüffest sind.

7. Technische & vertragliche Schutzmaßnahmen

Zur Aufrechterhaltung der Positionierung außerhalb des regulatorischen Perimeters setzt CashXChain strikte technische und vertragliche Schutzmaßnahmen durch:

  • Jederzeitiger Verzicht auf Verwahrung und Verfügungsgewalt (Zero-Custody, Zero-Disposal-Authority).
  • Sicherstellung, dass in CashXChain-Systemen keine privaten Schlüssel, Signaturmöglichkeiten oder Zugriffe auf Gelder existieren.
  • Strikte Trennung zwischen Instruction Layer und Execution Layer.
  • Unabhängige Autorisierung jeder Transaktion durch den Partner.
  • Fortlaufende Validierung des Removal-Tests bei allen Systemveränderungen.
  • Vollständige Kontrolle der Partner über Compliance-Entscheidungen und Ausführung.
  • Lückenlose Audit-Logs und Nachvollziehbarkeit aller Anweisungsflüsse.
  • Korrekte und vollständige Übermittlung von Compliance-Daten, einschließlich der Travel-Rule-Anforderungen nach Verordnung (EU) 2023/1113.
  • Ausschluss jeglicher Systemgestaltung, die Partner-AML-Kontrollen umgehen oder schwächen könnte.
  • Regelmäßige technische und rechtliche Überprüfungen zur Sicherstellung fortlaufender Compliance.

8. Konzernstruktur

Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) und die CashXChain Inc. (Delaware, USA) sind unter gemeinsamer Gründungsleitung verbundene Unternehmen, die eng zusammenarbeiten. Die CashXChain UG führt sämtliche operativen Tätigkeiten, Partnervereinbarungen und Produktservices durch. Eine Reorganisation ist geplant, im Rahmen derer die CashXChain UG zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der CashXChain Inc. wird; bis zum Abschluss dieser Reorganisation hält die CashXChain Inc. keine Anteile an der CashXChain UG. Die CashXChain Inc. führt derzeit keine operativen Tätigkeiten durch, erbringt keine Dienstleistungen, geht keine Kundenbeziehungen direkt ein und nimmt keine regulierten Tätigkeiten unmittelbar wahr.

9. Fazit

Die Architektur von CashXChain stützt eine belastbare Positionierung außerhalb des Anwendungsbereichs der MiCA-CASP-Regulierung, gestützt auf ein strikt zero-custody- und zero-disposal-authority-basiertes Modell. Sämtliche regulierten Finanzaktivitäten werden durch lizenzierte Partner erbracht, während CashXChain als technische Orchestrierungsschicht agiert. Diese Positionierung wird durch laufende technische Validierung, vertragliche Schutzmaßnahmen, Partner-Governance und regelmäßige rechtliche Überprüfungen aufrechterhalten.

Zuletzt aktualisiert: 5. Mai 2026. Für Angaben zur Eintragung der Gesellschaften siehe unser Impressum.